Die ersten Türchen des Adventskalenders sind geöffnet und die Aufregung bei den Kindern wächst. Und auch die Anspannung bei ihren Eltern. Wie kann der Dezember ein wenig ruhiger und trotzdem so richtig schön werden?
Krankenversicherung während der Elternzeit – gehen Sie auf Nummer „sicher“!
Die beste Nachricht schon mal vorab: Sie müssen sich keine neue Versicherung suchen, denn Sie bleiben auch während Ihrer Elternzeit wie bisher versichert. Wenn Sie also bei einer privaten Krankenkasse krankenversichert sind, bleiben Sie auch bei dieser privat krankenversichert. Das gleiche gilt für gesetzlich Krankenversicherte. Egal, ob private oder gesetzliche Krankenversicherung, es gibt einiges, worauf Sie achten sollten. Es kann beispielsweise sein, dass Sie einen anderen Versicherungsbeitrag entrichten müssen. Deshalb empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall, bei Ihrer Versicherung anzurufen, sobald Sie Ihre Elternzeit angemeldet haben.
Krankenversicherung – wer ist versichert während der Elternzeit?
Während der Elternzeit bleibt Ihr Krankenversicherungsverhältnis unverändert. Dies gilt auch für den Mutterschutz, der sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt. Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld haben sowohl Mütter als auch Väter, wobei die Elternzeit bei Frauen frühestens nach acht Wochen beginnt. Die Elternzeit endet spätestens einen Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes und ist auf 36 Monate begrenzt.
Während der Elternzeit zahlen Sie keine Krankenkassenbeiträge, es sei denn, Sie haben Einnahmen durch Teilzeitarbeit oder sind freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich bei gesetzlich Krankenversicherten nach dem Einkommen des betreuenden Elternteils. Als Berechnungsgrundlage dient das Einkommen vor der Geburt des Kindes und der Fakt, ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen können sich über bis zu 100 Prozent des Voreinkommens freuen. Privat versicherte erhalten meistens mehr Elterngeld als gesetzlich Versicherte.
Der Anspruch auf Elterngeld ist auf 12 Monate begrenzt. Bei Alleinerziehenden sind es zwei Monate mehr, d.h. 14 Monate. Beanspruchen beide Elternteile die Elternzeit, so erhalten sie insgesamt 14 Monate Elterngeld.
Wer zahlt die Krankenversicherung?
Wer die Krankenversicherung zahlt, hängt vom Versicherungsverhältnis des Elternteils ab, der die Elternzeit beansprucht. In den folgenden Kapiteln erfahren Sie, wer die Krankenversicherung zahlt und ob Beiträge in welcher Höhe anfallen.
Elternzeit mit einer gesetzlichen Krankenversicherung
Am entspanntesten haben Sie es, wenn Sie gesetzlich über Ihren Arbeitgeber versichert sind. Dann entfallen für Sie während Ihrer Elternzeit ganz einfach die Beiträge, obwohl Sie weiterhin versichert bleiben. Sofern Sie keine beitragspflichtigen Einnahmen während der Elternzeit zu verbuchen haben, brauchen Sie sich also keinen Kopf um Ihre Krankenversicherung zu machen. Praktisch: Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind beitragsfrei.
Sie haben natürlich auch während Ihrer Elternzeit die Möglichkeit, bis zu 32 Stunden pro Woche zu arbeiten. In diesem Fall hätten Sie beitragspflichtige Einnahmen. Allerdings erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber auch hier, wie vor Ihrer Elternzeit, den Arbeitgeberzuschuss und er führt Ihre Versicherungsbeiträge direkt an die Krankenversicherung ab. Sie müssen sich also auch im Falle eines Zuverdienstes nicht weiter darum kümmern.
Elternzeit mit einer freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung
Für Selbstständige und freiberuflich Arbeitende kann es sinnvoll sein, sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, wenn sie nicht in eine private Krankenversicherung eintreten möchten. Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, besteht die Möglichkeit, dass Sie während Ihrer Elternzeit beitragsfrei krankenversichert werden oder in die Familienversicherung wechseln können. Dies wird jedoch von Fall zu Fall einzeln geprüft und individuell bewertet. Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben müssen.
Wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin privat krankenversichert ist, muss erst geprüft werden, ob Sie beitragsfrei versichert werden können. Es kann nämlich sein, dass die Einkünfte des arbeitenden Elternteils zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Sollten Sie unverheiratet oder alleinerziehend sein, müssen Sie auch während Ihrer Elternzeit weiter in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Allerdings sollte sich Ihr Beitrag während dieser Zeit deutlich verringern. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Krankenkasse über Ihr aktuelles Einkommen (Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Zuverdienste, etc.) informieren. Dadurch können Sie die Beitragssumme vielleicht sogar auf den Mindestbeitrag reduzieren.
So oder so ist es bei einer freiwillig gesetzlichen Versicherung während der Elternzeit auf jeden Fall ratsam, sich direkt mit der eigenen Versicherung in Verbindung zu setzen.
Elternzeit mit einer privaten Krankenversicherung (PKV)
Weniger entspannt ist das Thema Versicherung während der Elternzeit für Eltern, die privat versichert sind (PKV). Ist das bei Ihnen der Fall, verlieren Sie den Beitragszuschuss Ihres Arbeitgebers. Sprich: Sie müssen die Versicherungsprämie für Ihre private Krankenversicherung während der Elternzeit selbst aufbringen. Diese kann sich dabei sogar verdoppeln.
Haben Sie einen Partner oder eine Partnerin, der oder die ebenfalls privat krankenversichert ist? Dann kann der Anteil des Arbeitgebers erhöht werden, wenn dieser noch nicht den Höchstbetrag zahlt. Familien haben nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.
Allgemein ist anzunehmen, dass die finanzielle Belastung für privat versicherte Eltern in der Elternzeit zunimmt. Diese wird zumindest ein wenig abgefedert, indem Eltern mit privater Krankenversicherung ein etwas höheres Elterngeld zugestanden wird, da bei der Berechnung des Netto-Einkommens, im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Eltern, keine Pauschale von 9 % abgezogen wird.
Und wie versichere ich mein Kind?
Sie haben sich bestimmt auch schon die Frage gestellt, wie Sie nun eigentlich Ihr kleines Schatz versichern sollten. Oder sogar müssen? Für den Fall der Fälle… Die einfachste Antwort auf diese Frage erhalten Eltern, die gesetzlich pflichtversichert sind. Für jene wird das Kind nämlich einfach in die Familienversicherung mit aufgenommen – kostenlos. Dasselbe gilt für Sie, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind.
Wenn Sie Ihr Kind privat versichern möchten, muss zumindest ein Elternteil selbst eine private Krankenversicherung vorweisen können. Sind beide Elternteile privat krankenversichert, ist es nicht möglich, das Kind klassisch gesetzlich zu versichern. In dem Fall können Sie Ihr Kind freiwillig gesetzlich versichern, wobei die Versicherungsbeiträge dabei in manchen Fällen sogar jene einer privaten Krankenversicherung übersteigen.
Bei nicht verheirateten Eltern bekommt das Kind automatisch die gleiche Versicherung wie die Mutter. Bei verheirateten Eltern, von denen ein Teil privat versichert ist und brutto mehr als 5.362,50 € im Monat oder 64.350 € pro Jahr (Stand 2021) verdient, ist eine private Versicherung für das Kind sogar vorgeschrieben. Außer der gesetzlich versicherte Elternteil verdient mehr als der privat versicherte. Dann kann das Kind auch über die Familienversicherung mitversichert werden.
Was ist eigentlich eine Familienversicherung? Wie hoch ist hier der Beitrag?
Wenn Sie sich schon etwas über mögliche Versicherungen für Sie und Ihr Kind informiert haben, sind Sie bestimmt auch schon über die so genannte Familienversicherung gestolpert.
Von der Familienversicherung profitieren vor allem Eltern, die gesetzlich krankenversichert sind. Unter gewissen Voraussetzungen können diese nämlich Familienangehörige (wie zum Beispiel Kinder) ganz einfach beitragsfrei über die eigene Versicherung mitversichern. Damit der oder die zu versichernde Angehörige eine Krankenkassenkarte bekommt und damit die gesetzlichen Leistungen in Anspruch nehmen kann, muss er oder sie lediglich bei der Krankenkasse angemeldet werden. Alleinerziehende Elternteile haben ebenso einen Anspruch auf Familienversicherung.
Familien mit einer privaten Krankenversicherung haben diesen Anspruch nicht. Bei ihnen müssen alle Familienmitglieder eigenständig versichert werden. Demnach ist auch für jedes Kind der Beitrag extra zu entrichten.
Es gibt klare Voraussetzungen, die vom zu versichernden Familienmitglied erfüllt werden müssen, um in eine Familienversicherung mit aufgenommen werden zu können:
– Wohnsitz in Deutschland
– Keine bestehende Versicherungspflicht (abhängig vom Einkommen)
– Keine Befreiung der Versicherungspflicht
– Keine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit
Abschließend möchten wir Ihnen nochmals einen einfachen Anruf bei Ihrer Versicherung ans Herz legen. Mit einem kurzen Telefonat kann in den allermeisten Fällen ganz einfach geklärt werden, welche Form der Versicherung sich für Sie und Ihr Kind am ehesten eignet. Für alle, die sich richtig ins Thema einfuchsen wollen, hat die Bundeszentrale für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine ausführliche Info-Broschüre zusammengestellt.